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Frage von Hermann-Josef S. •

Frage an Achim Großmann von Hermann-Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Großmann,

ich werde mit einem Umstand nicht fertig. Straffällig gewordene Ausländer sollen doch nach Verbüßung ihrer Strafe ausgewiesen werden. Warum dauert es so lange mit der Ausweisung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schweitzer,

es ist zutreffend, dass das Aufenthaltsgesetz die Ausweisung von Ausländern vorsieht, sofern sie Straftaten ab einer bestimmten Höhe begangen haben.

Je nach Höhe der Straftat muss, soll oder kann der Ausländer ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass die Behörde nicht in allen, aber in manchen Fällen ihr Ermessen ausüben muss. In solchen Ermessensfällen muss vieles berücksichtigt werden. Einerseits müssen die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bedacht werden. Andererseits müssen die Belange des Ausländers in Erwägung gezogen werden, z.B.: Hat der Ausländer Familie in Deutschland? Wie lange lebt er bereits hier? Ist er beruflich und sozial integriert?

Dabei möchte ich darauf verweisen, dass man es sich gerade bei jugendlichen und heranwachsenden Ausländern oft zu leicht macht, wenn bei Straftaten sofort die Ausweisung verlangt wird. Oftmals haben sie beinahe ihr ganzes Leben hier verbracht. Ihre Straffälligkeit ist ein Problem, das in der deutschen Gesellschaft entstanden ist, weshalb ich es in vielen Fällen auch als Aufgabe der deutschen Gesellschaft betrachte mit diesem Problem umzugehen.

Im Übrigen dauern verwaltungsrechtliche Vorgänge häufig deshalb lang, weil die Betroffenen Rechtsschutz vor Gerichten suchen. So kann geprüft werden, ob die Entscheidung der Behörde zu Recht ergangen ist. Es ist ein Merkmal eines Rechtsstaates, grundlegende Verfahrensgrundrechte zu gewährleisten. Das gilt auf dem Boden des Grundgesetzes für Ausländer ebenso wie für Deutsche.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Großmann