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Achim Großmann
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Frage von Franz Josef B. •

Frage an Achim Großmann von Franz Josef B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Großmann,

bereits im April 2007 habe ich nachfolgende Frage an Sie gerichtet, doch bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort erhalten.
Ich bitte Sie nunmehr um eine Zeitnahe Antwort

nie hätte ich mir vorstellen können, dass es einmal nötig sein würde, öffentlich zu beklagen, dass ausgerechnet ein SPD-Minister gegen den Artikel 9 des Grundgesetzes (Koalitionsfreiheit) verstößt. Doch exakt dies ist der Fall, denn der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betreibt ein "Gewerkschaftsverbot durch die Hintertür".

Mit einem am 20. Februar 2007 verfassten Erlass des BMF wird den Vertretern der Gewerkschaft der Polizei der gewerkschaftliche Sonderurlaub (§ 6 SUrlVO) versagt. Ein redaktioneller Klammerzusatz in der Satzung der Gewerkschaft der Polizei ("Bundesfinanzpolizei"), von dem man sich inhaltlich zu distanzieren habe, ist demnach Grund dafür. Mein Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg hat diesen Vorgang vor wenigen Wochen im SPIEGEL www.spiegel.de als klaren politisch motivierten Rechtsbruch bezeichnet.

Als absolut nur ehrenamtlich tätige Gewerkschaftler in der GdP, die für die Kolleginnen und Kollegen unterwegs sind, ist dieser Sonderurlaub unverzichtbar. Sie investieren ansonsten dafür ihren persönlichen Erholungsurlaub oder erarbeitete Überstunden, die berufsbedingt abends, nachts oder an Wochenenden entstehen.

Der Arbeitgeber kann seine Dienstzeit zur Vorbereitung von Entscheidungen nutzen. Gewerkschaften dürfen dies nicht. Um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber sein zu können, wurde der genannte Sonderurlaub geschaffen. Genau diese Möglichkeit wird durch den Erlass aus dem Hause Steinbrück durch die "kalte Küche" abgeschafft.

Meine Fragen:

1. Wie stehen Sie zu diesem Vorgang?
2. Welchen Rang räumen Sie der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes ein?
3. Was empfehlen Sie mir, um gegen diesen unerträglichen Zustand erfolgreich vorzugehen?

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüssen

Vertrauensmann der Gewerkschaft der Polizei

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bader,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“.

Die Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für die Teilnahme von Zollbediensteten an Veranstaltungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird gegenwärtig auf juristischem Wege geklärt. Es sind noch mehrere verwaltungs- und arbeitsgerichtliche Verfahren anhängig. Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften wurde gleichwohl im Oktober 2007 in einem Gespräch zwischen dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesvorsitzenden der GdP, Herrn Konrad Freiberg, vereinbart, Sonderurlaubsanträge für gewerkschaftliche Veranstaltungen der GdP positiv zu bescheiden. Allerdings wird dieser Sonderurlaub nur unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Abschlusses der anhängigen Verfahren unter voller Ausschöpfung des Instanzenzuges und dem Obsiegen der Kläger bewilligt.

Die Rechtsstreitigkeiten stehen im engen Zusammenhang mit dem in § 1 Abs. 3 der Satzung der GdP verwendeten Begriff „Bundesfinanzpolizei“. Dort heißt es: „Sie (die GdP) organisiert die Beschäftigten der Polizei sowie des Vollzugsbereiches der Zollverwaltung (Bundesfinanzpolizei) in der Bundesrepublik Deutschland.“ Jedoch existiert dieser von der GdP angestrebte eigenständige Verwaltungsstrang einer „Bundesfinanzpolizei“ nicht und soll auch nicht erreicht werden. Die Kernaufgaben der Zollverwaltung als klassische Einnahmeverwaltung liegen in der Sicherung der Einnahmen des Bundes. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben zugewiesenen Vollzugsbefugnisse sind Annex dieser Grundausrichtung und dienen ihrer Durchsetzung.

Dem Vorstand der GdP ist dieser Standpunkt mehrfach, unter anderem von Herrn Staatssekretär Werner Gatzer, erläutert worden. Die in der Satzung der GdP genannte „Bundesfinanzpolizei“ wird von BMF weder unmittelbar noch mittelbar anerkannt. Hier wird kein „Gewerkschaftsverbot durch die Hintertür“ von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betrieben. Denn die grundgesetzlich gewährleisteten Rechte aus der Koalitionsfreiheit stehen außer Frage. Es geht in der Diskussion mit der GdP allein um das Problem, ob die im Vollzug tätigen Zollbediensteten als „Bundesfinanzpolizei“ bezeichnet werden dürfen und das BMF bereit ist, die aus der Anerkennung dieses Begriffs letztlich resultierenden Konsequenzen zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Großmann, MdB