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Achim Großmann
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Frage von Dieter M. •

Frage an Achim Großmann von Dieter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Großmann,

ich finde es sehr gut das Sie sich für die Belange der Wähler online zur Verfügung stellen.Ich wohne in Aachen und arbeite in Stuttgart, der Benzinwucher lässt uns als 5köpfige Familie immer weniger übrig!Bei einem Preis von 1,50€ kassiert der Statt ca 0,8€! Wann werden wir entlastet?
Ich bitte Sie um Unterstützung, da ich bestimmt nicht der einzige bin der von dieser Problematik betroffen ist

Viele Grüße
Dieter Moss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Moss,

ich kann verstehen, dass Sie sich über die hohen Benzinpreise ärgern und diese sich schmerzhaft bemerkbar machen in der Haushaltskasse einer fünfköpfigen Familie. Die hohen Benzinpreise schaden den privaten genauso wie den öffentlichen Haushalten, denn der Staat nimmt nicht mehr Steuern ein, wenn die Benzinpreise in die Höhe schießen.

Aber: Kraftstoffpreise bilden sich am Markt. Die momentan hohen Preise sind Ergebnis der stark gestiegenen Preise an den internationalen Märkten. Die Politik kann keinen Einfluss auf die Preisentwicklung nehmen – mit Ausnahme bei unzulässigen Preisabsprachen. Maßgebliche Einflussgröße für die Kosten des Kraftstoffangebots und damit die Kraftstoffpreise ist vor allem die Veränderung der Rohöl und Produktpreise auf den internationalen Märkten. Zwar stellen auch die Steuerbestandteile – insbesondere die Mineralölsteuer – einen Kostenfaktor dar, allerdings haben die Preissteigerungen der letzten Monate nichts mit der steuerlichen Behandlung der Kraftstoffe zu tun.

Aus Sicht der Bundesregierung kann die Antwort auf die Ölpreisschwankungen und Preissteigerungen nur in Richtung „weg vom Öl“ und hin zu einer nachhaltigen Energie und Verkehrspolitik gehen. Sie unterstützt daher die Förderung des Einsatzes alternativer Kraftstoffe und die Entwicklung und Markteinführung energieeffizienter Antriebstechnologien. Als Beispiel ist auf das Wasserstoff und Brennstoffzellenprogramm hinzuweisen, mit welchem die Bundesregierung 500 Millionen Euro bereitstellt.

Das Bundeskartellamt verfolgt die Preisentwicklung aufmerksam. Es könnte aber die Preissetzungen der Mineralölunternehmen insbesondere nur dann kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen, wenn diese Unternehmen keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt wären und dementsprechend eine sogenannte marktbeherrschende Stellung innehätten. Eine Einzelmarktbeherrschung liegt auf diesem Markt aufgrund der Marktpräsenz mehrerer großer Mineralölkonzerne und zahlreicher konzernunabhängiger mittelständischer Mineralölhändler nicht vor.

Eine gemeinsame Marktbeherrschung der Mineralölkonzerne oder wettbewerbswidriges Verhalten z.B. aufgrund von Absprachen untereinander ist bislang nicht nachgewiesen. Dies bedeutet, dass die Mineralölgesellschaften wie auch andere Unternehmen auf freien Märkten in ihrer Preissetzung grundsätzlich frei sind und bei Preisänderungen keiner Begründungspflicht unterliegen – und zwar sowohl was die Höhe als auch die Häufigkeit der Preisänderungen angeht.

Für eine darüber hinausgehende von Missbrauchsgesichtspunkten losgelöste allgemeine Preiskontrolle gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie ist aus wirtschaftspolitischer Sicht auch nicht wünschenswert, denn freie Preisbildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaft.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft. Inzwischen sind die Benzinpreise ja auch wieder ein Stück gesunken.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann