Nordrhein-Westfalen - Fragen & Antworten

Julia Eisentraut vor verschwommenem, städtischen Hintergrund
Antwort von Julia Eisentraut
Bündnis 90/Die Grünen
• 06.06.2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.

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