(...) zu Ihrer Frage – Bildung von Versorgungsrücklagen bei Landesbeamten – möchte ich Ihnen folgende Antwort geben: § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der für Niedersachsen maßgeblichen Fassung sah vor, dass aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um durchschnittlich 0,2 Prozent beim Bund und bei den Ländern jeweils ein Sondervermögen in Form einer „Versorgungsrücklage“ gebildet wird. So sollten die Versorgungsleistungen mit Blick auf die demografischen Veränderungen und den Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger sichergestellt werden. (...)
(...) Aufgrund des Nds. Versorgungsrücklagengesetzes wurden ab 1999 jährlich Beiträge an ein Sondervermögen "Niedersächsische Versorgungsrücklage" gezahlt. Die Zuführungen an das Sondervermögen sollten ursprünglich bis 2017 erfolgen und ab 2018 zur Abfederung der Steigerung der Versorgungsausgaben entnommen werden. (...)
(...) es gibt am Bückeberg in Emmerthal kein DO-Zentrum wie in Nürnberg, weil das Land Niedersachsen es der Kommune -also Emmerthal- überlassen hat, wie die Erinnerung an die Reichserntedankfeste des Dritten Reiches gestaltet werden soll, ohne daß es vor Ort eventuell zu Nazitreffen oder ähnlichem kommt. (...)
(...) Die Photovoltaik (PV) soll im Mix der Stromerzeugung auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Die Vergütung für PV-Anlagen soll dabei deren Zubaurate und Bedeutung für die Stromversorgung angemessen berücksichtigen und widerspiegeln. (...)
(...) Ich bin für eine dezentrale Stromversorgung. Das verringert den Umfang von Stromleitungen aus dem Norden in den Süden. (...)
(...) Mit dem Europäischen Kulturerbesiegel soll keine neue Kategorie von Denkmälern geschaffen werden. Vielmehr sollen Stätten gekennzeichnet werden, an denen Grundzüge oder besondere Ereignisse der europäischen Geschichte, Kultur oder Politik besonders deutlich werden. (...)