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Johanne Modder
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Frage von Armin P. •

Frage an Johanne Modder von Armin P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Modder,
im Zeitraum 1999 - 2002 wurde von Landesbeamten Versorgungsrücklagen in der Weise gebildet, daß die regelmäßigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert und dem Sondervermögen "Niedersächsische Landesversorgungsrücklage" zugeführt wurden. Mit Jahresbeginn 2010 wird diese Rücklage nicht mehr bedient, die Gehaltskürzungen wirken jedoch weiter nach. Laut Gesetz (NVersRücklG) war vorgesehen, daß diese Gelder zweckgebunden nur für Versorgungsaufwendungen der Landesbeamten verwendet werden. Nach Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden diese Gelder nunmehr zweckentfremdet verwendet.

Meine Fragen hierzu:
a.) Ist die Zweckentfremdung dieser Gelder tatsächlich zutreffend?
b.) Wofür werden diese Gelder, wenn zutreffend, zweckentfremdet verwendet?
c.) Ist Ihrer Auffassung nach, diese Vorgehensweise eine vertrauensbildende Maßnahme, wonach Landesbeamte darauf vertrauen dürfen, daß ihre Gehälter auf vielfältige Weise unter verschiedenen Argumenten gekürzt werden um später wieder einmal festzustellen, daß die angeblichen Versorgungsrücklagen doch nur der allgemeinen Haushaltskonsolidierung und nicht der Beamtenversorgung dienen?
d.) Wie stellt sich die SPD vertrauensbildende Maßnahmen der Landesregierung für seine Landesbediensten vor? Ist Täuschung hier der richtige Weg?
e.) Wird sich die SPD in dieser Angelegenheit auf die Seite der Landesbediensteten stellen?

Freundliche Grüße
Armin Pommer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pommer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Beamtenversorgungsrecht.

Grundsätzlich werden Versorgungsleistungen für Beamte aus dem laufenden Haushalt finanziert, das ist die Folge des Alimentationsprinzips für Beamte.

Aufgrund des Nds. Versorgungsrücklagengesetzes wurden ab 1999 jährlich Beiträge an ein Sondervermögen "Niedersächsische Versorgungsrücklage" gezahlt. Die Zuführungen an das Sondervermögen sollten ursprünglich bis 2017 erfolgen und ab 2018 zur Abfederung der Steigerung der Versorgungsausgaben entnommen werden. Im Rahmen ihrer Beschlüsse zum Haushalt 2009 hat die Landesregierung beschlossen, die Zuführung zum Sondervermögen ab dem Jahre 2010 einzustellen und bereits ab 2009 Entnahmen aus dem Sondervermögen zuzulassen.

Auch wenn die SPD-Fraktion dieses Vorhaben nachhaltig kritisiert hat, so kann nur bedingt von einer Zweckentfremdung gesprochen werden, weil die entnommenen Mittel aus der Versorgungsrücklage (im Jahre 2011: 114 Millionen Euro) nur einen Bruchteil der tatsächlichen Ausgaben des Landes für Versorgungsempfänger ausmachen (2011: 2.758,7 Millionen Euro). Der Versorgungsanspruch der Beamtinnen und Beamten wird weiterhin in der Regel aus dem Landeshaushalt (Gesamtdeckungsprinzip) finanziert.

Die SPD-Landtagsfraktion hat diese Vorgehensweise im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 nachdrücklich kritisiert -- wir sind aber leider in der Minderheit.

Es läuft allerdings zurzeit noch eine Klage gegen die vorzeitige Inanspruchnahme der Versorgungsrücklage, sobald dort ein Urteil vorliegt, werden wir dieses sorgfältig bewerten.

Die SPD-Landtagsfraktion hat in den letzten Jahren den Antrag eingebracht, für alle neu eingestellten Beamten einen sogenannten Versorgungsfonds zur Finanzierung von deren zukünftigen Versorgungsleistungen (wie dies beim Bund und in anderen Bundesländern der Fall ist) einzurichten, um mittelfristig dafür Sorge zu tragen, dass Versorgungsleistungen auch bei schwierigen Haushaltssituationen ausreichend finanziert werden. Es besteht -- gerade unter den Vorgaben der Schuldenbremse -- ansonsten die Gefahr, dass zur Haushaltsdeckung auch die Versorgungsansprüche eingeschränkt werden.

Nach unserer Auffassung gehört es zu einem verantwortungsbewussten und verlässlichen Umgang einer Landesregierung mit ihren Beamten und Versorgungsempfängern, rechtzeitig die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch auf Dauer eine Finanzierung der Bezüge und der Versorgung möglich ist, und dass diese berechtigten Ansprüche nicht als Notreserve für die Haushaltskonsolidierung herangezogen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Johanne Modder