(...) Da mögen marketingtechnische Abwägungen lieber in den Hintergrund gedrängt werden. Was die Abwägung aus Zeitgeist, „Kulturgut“ und Tourismusattraktion angeht, möchte ich mir (noch) kein Urteil erlauben. Als Laie weiß ich, dass in den vergangenen Jahren die rechtliche Situation der Prostitution einigen Änderungen/Grundregelungen unterworfen wurde. (...)
(...) Insofern ist es nachvollziehbar, dass sie auf der Tourismus-Homepage erwähnt wird. Obwohl Hamburg mit dem Queens Club, einem Club der ausschließlich Frauen und Transsexuellen offen steht, seit Neuestem auch mit dem Gegenstück zur Herbertstraße bereichert ist und somit auch auf diesem Gebiet ein weiterer begrüßenswerter Schritt Gleichberechtigung erreicht wurde, stimme ich Ihnen natürlich zu, dass der bisherige Vermarktungstext weder zeitgemäß noch einem seriösen Stadtmarketing würdig ist. An der historischen Tatsache, dass sich in der Herbertstraße das älteste Gewerbe der Welt entwickelt hat und sich die dort arbeitenden Damen auf beschriebene Art und Weise selbst schützten, ändert dies jedoch nichts. (...)
(...) Dass Prostituierte, zum größten Teil Frauen, auf dem Kiez häufig objektisiert werden ist nicht zu bezweifeln. Die Darstellung von Frauenkörpern als Objekte, die leider immer noch ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und z.B. auch im Fernsehen und in der Werbung zu finden ist, wird dort in besonders krasser Weise vorgeführt. (...)
(...) diese verstärkt werden. Aus alledem folgt, dass das Zutrittsverbot ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um Provokationen und Konfrontationen zwischen Passantinnen und Prostituierten zu verhindern und damit die Gefahr von körperlichen Auseinandersetzungen zu minimieren. Andere Maßnahmen, die dem Zweck des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit der beteiligten Frauen gleichsam dienen würden, sind nicht ersichtlich. (...)
(...) Die Rechtsabteilung der Innenbehörde hat die Allgemeinverfügung als rechtlich unbedenklich eingestuft und sie wurde auch mit der damaligen Leitstelle für die Gleichberechtigung der Frau abgestimmt. Die Vertreterin dieser Stelle sah in dem Verbot "keinerlei Diffamierung der Frau, sondern im Gegenteil eine vernünftige Schutzmaßnahme für die Frauen beiderlei Gruppen." (...)