(...) Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem „Energiekonzept für Hamburg“ wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. (...)
(...) Im Übrigen sollen die Umsetzung der Verträge und der energiepolitischen Vereinbarungen nach dem Willen der SPD-Fraktion eng durch Parlament und Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft abzulegen und entsprechende Einblicke in die Geschäfte und die Investitionsplanungen zu geben. (...)
(...) Euro im „Energiekonzepts für Hamburg“ vereinbart, auf das die Konsortialverträge Bezug nehmen. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die Stadt kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der MehrheitsgesellscMehrheitsgesellschaftertscheidung treffen. (...)
Sehr geehrter Herr Horch,
mittlerweile hat die Bürgerschaft den Vereinbarungen zugestimmt.