(...) Ich möchte angesichts Ihrer Frage darauf hinweisen, dass seit einiger Zeit alle Radwegebenutzungspflichten dahingehend überprüft werden, ob sie angesichts der sich fortentwickelten Rechtsprechung weiterhin aufrecht erhalten werden müssen. In vielen Fällen wurde die Radwegebenutzungspflicht daraufhin aufgehoben. Es gibt zudem Fälle, in denen die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bereits von der Polizei angeordnet wurde, ihre Umsetzung durch das örtlich zuständige Bezirksamt (Abbau der entsprechenden Verkehrszeichen) aber noch aussteht, weil zuvor erst die betreffenden Lichtsignalanlagen wegen der längeren Räumzeit für Radfahrer bei Mitbenutzung der Fahrbahn durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) umprogrammiert werden müssen. (...)
(...) Die Tendenz, dass kulturelle Angebote in den letzten Jahren kaputt gespart wurden, kann ich für Hamburg beim besten Willen nicht erkennen. (...)
(...) nein, es geht nicht um "freie Fahrt für freie Bürger". Ich vermute, dass es sich bei den von Ihnen genannten Ampeln um solche der "Hamburger Adaptiven NetzSteuerung" (HANS) handelt. (...)
(...) Grundsätzlich geht es bei der Sonderregelung für stromintensive Unternehmen darum, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu schützen. Die Kosten der EEG-Umlage am Strompreis belaufen sich in 2013 auf 5,28 Cent/kWh, wodurch den betroffenen Unternehmen ein nicht unwesentlicher Wettbewerbsnachteil insbesondere auf dem Europäischen- und Weltmarkt entstehen kann. (...)
(...) Auch nach einem Rückkauf der Netze hätten Sie eine Wahlmöglichkeit. (...) September bitte mit JA für den 100-prozentigen Rückkauf der Netze! (...)