Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Selbstverständlich besitzt auch der Deutsche Bundestag das Gesetzesinitiativrecht. Der Deutsche Bundestag macht aber nur eher selten davon Gebrauch. U. U. unterschätzen Sie auch die Komplexität einer solchen Gesetzesänderung.
Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren.
In der Bundesregierung arbeiten wir kontinuierlich daran, die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfolgung von Straftätern, einschließlich der Auslieferungsabkommen, zu verbessern
Mit dem Wachstumschancengesetz haben wir außerdem die Freigrenze des § 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG von 5000 auf 10 000 Euro verdoppelt, so dass nun in weniger Fällen als bisher Freistellungsbescheinigungen für Lizenzzahlungen ausgestellt werden müssen.
Deutschland zahlt keine Entwicklungsgelder an China.