Filiz Polat
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Mesut Y. •

Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft ab 27.06.2024

Sehr geehrte Frau Polat,

ich bin in Deutschland geboren und habe sowohl mein schulische, als akademisch Laufbahn hier absolviert und diese mit einem Bachelor abgeschlossen. Leider erfülle ich aber, auch aufgrund der langen Studienzeiten, die Anforderung nicht, dass man in den letzten 24 Monaten 20 Monate gearbeitet haben muss.

Ich erfülle im Prinzip alle weiteren Voraussetzungen, habe aber mit dem letzten Punkt ein Problem. Kann ich deswegen wirklich den deutschen Pass nicht erhalten, obwohl ich alles weitere erfülle und die Arbeitszeit nicht selbst verschulde?

Mit freundlichen Grüße

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Y.

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft. 

Die Anforderungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind Bestandteil der Staatsangehörigkeitsregelungen. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es in der Regel nur für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter. 

Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren. 

Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, das am 27.06.2024 in Kraft getreten ist, haben wir die Fristen für eine Einbürgerung verkürzt, die Regeln zu den Arbeitszeitvoraussetzungen haben sich aber nicht geändert. Ihre Ausländerbehörde kann Ihnen zu den Details der Regelung Auskunft geben.

Falls sich Ihre Situation ändert oder Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Filiz Polat

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