Frage von Rebekka S. • 02.01.2013
Antwort von Stefan Roßmann FREIE WÄHLER • 03.01.2013
Sehr geehrte Frau Schönfelder,
ein frohes neues Jahr und viel Gesundheit.
Nun zu Ihren Fragen:
Sehr geehrte Frau Schönfelder,
ein frohes neues Jahr und viel Gesundheit.
Nun zu Ihren Fragen:
(...) - Eine gerechte Lösung wäre es wenn es Bundesweit einheitlich geregelt wird. (...)
(...) 1. Aus unserer Sicht wäre es wichtig, das ErbbauRG dahingehend zu ändern, dass die Entwicklung des Grundstückswertes in die Berechnung des Erbbauzinses einfließt. Das heißt, dass bei einer Minderung des Grundstückswertes, auch der Erbbauzins entsprechend angepasst wird. (...)
Sehr geehrter Herr Neuber,