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Frage von Martin E. •

Frage an Jörg Bode von Martin E. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Bode,

die A 37 / B3 wird derzeit von Süden aus bis zur B 214 (Braunschweiger Straße) gebaut. Der an sich wohl schon fertig konzipierte und kostenmäßig schon eingeplante Weiterbau östlich um Celle in Richtung Lachendorf (Wittinger Straße), Eschede (B 191) und Bergen (B 3) herum verzögert sich derzeit durch einen Rechtsstreit. Das führt in einigen betroffenen Ortsteilen wie Altencelle und Altenhagen zu der Befürchtung, der bis zur B 214 geführte möglicherweise nicht unerhebliche zusätzliche Verkehr nach Uelzen und Soltau würde durch die dafür nicht ausgelegten Durchfahrtsstraßen in diesen Ortsteilen hindurchfließen und dadurch nicht nur den ortsinternen Verkehr lahmlegen, sondern auch zu entsprechender Lärm- und Abgasbelastung führen, und zwar für einen durch den Rechtsstreit schwer zu überblickenden Zeitraum.

Zumindest soweit bisher in der Öffentlichkeit bekannt betrifft der Rechtsstreit ausschließlich die Allerquerung als solche.

Unkritisch wären mithin die Teilumgehung von Altencelle von der B 214 am Baker Hughes - Parkplatz entlang bis zur Christensenstraße oder zum Apfelweg und die komplette Ortsumgehung von Altenhagen und von Lachtehausen von Osterloh über die Wittinger Straße bis hin zur B 191. Das sind darüberhinaus im Verhältnis zur Allerquerung zwei relativ kostengünstige und relativ kurze Teilstücke.

Besteht die Möglichkeit, die Reihenfolge der Fertigstellung der Bauabschnitte zu ändern und diese Teilstücke zuerst fertigzustellen? Im Gesamtergebnis würde sich finanziell wohl wenig ändern und eine sehr deutliche Entlastung der Bewohner der Ortsteile wäre schon mit diesen Teilstücken beschleunigt herbeizuführen. Selbst dann, wenn der Rechtsstreit die Fertigstellung der Ostumgehung langfristig verzögern oder gar verhindern würde, wären zwei gleichwohl sinnvolle und offenbar unstrittige Ortsumgehungen bereits in absehbarer Zeit fertiggestellt.

Mit freundlichen Grüßen

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