Frage an Stefan Birkner von Oliver N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Birkner,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2013!
In Niedersachsen (aber auch bundesweit) haben sich in den letzten 4 Jahren sehr viele Interessengemeinschaften von Erbbauberechtigten gegründet, weil sich u.a. aufgrund starker Erbbauzinserhöhungen eine sehr große Unzufriedenheit entwickelt hat.
Die jüngsten Beschlüsse der Niedersächsischen Gerichte, allen voran des OLG Braunschweig, sind für Wirtschaftsexperten nicht nachvollziehbar.
Legen sie doch den Blick auf eine Justiz frei, die stur und starrsinnig an einer einmal getroffenen Entscheidung des BGH von 1980 festhält, obwohl offenkundig ist, dass große Teile der Grundlagen, auf die sich der BGH 1980 gestützt hat, mittlerweile weggebrochen sind.
Wirtschaftswissenschaftler "lachen" mittlerweile über die Begründungen des OLG Braunschweig, wonach die Erbbauzinserhöhungen "rechtmäßig" sein sollen und "angeblich" der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechen würden.
Aussagen und vorgelegte Gutachten von Prof. Dr. Sibbertsen (Leibniz-Universität Hannover) und ebenfalls von Prof. Dr. Gabisch (Universität Göttingen) - diese liegen der FDP-Fraktion vor, bestätigen sehr deutlich, dass es den Gerichten an Sachverstand - bezogen auf die Einschätzung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung - mangelt.
Erbbaurechtsgeber, allen voran die Klosterkammer Hannover, wissen um die Umstände, sie wissen, dass besonders Rentner und Familien unter den ständigen Erbbauzinsanpassungen zu "leiden" haben.
Aber anstatt gemeinsam mit den Pächtern Lösungen zu finden, möchte die Klosterkammer das Problem weiterhin aussitzen - der wirtschaftlichen Interessen wegen.
Fragen:
1. Für welche Änderungen würden Sie sich zukünftig einsetzen?
2. Wie erklären Sie sich die Aussagen der Wirtschaftswissenschaftler, bezogen auf das Urteil des OLG Braunschweig?
3. Würden Sie Vertreter einzelner IG´s auch zum persönlichen Gespräch einladen?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Neuber,
die FDP-Fraktion hat in 2010 gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und der SPD einen Entschließungsantrag verabschiedet mit dem Ziel die Erbbaurechte sozial und vorhersehbar zu gestalten (Drs. 16/2286).
1. Aus unserer Sicht wäre es wichtig, das ErbbauRG dahingehend zu ändern, dass die Entwicklung des Grundstückswertes in die Berechnung des Erbbauzinses einfließt. Das heißt, dass bei einer Minderung des Grundstückswertes, auch der Erbbauzins entsprechend angepasst wird. Darüber hinaus befürworten wir die Möglichkeit des Verkaufs von Grundstücken an die Pächter. Für diese Punkte werden wir uns auch weiterhin einsetzen.
2. Die Gerichte sind und arbeiten in Deutschland unabhängig. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden. Es steht jedem frei, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn er sich unrecht behandelt fühlt.
3. Gern sind wir für Gespräche offen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Birkner