Frage an Manfred Sohn von Oliver N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Sohn,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2013!
In Niedersachsen (aber auch bundesweit) haben sich in den letzten 4 Jahren sehr viele Interessengemeinschaften von Erbbauberechtigten gegründet, weil sich u.a. aufgrund starker Erbbauzinserhöhungen eine sehr große Unzufriedenheit entwickelt hat.
Die jüngsten Beschlüsse der Niedersächsischen Gerichte, allen voran des OLG Braunschweig, sind für Wirtschaftsexperten nicht nachvollziehbar.
Legen sie doch den Blick auf eine Justiz frei, die stur und starrsinnig an einer einmal getroffenen Entscheidung des BGH von 1980 festhält, obwohl offenkundig ist, dass große Teile der Grundlagen, auf die sich der BGH 1980 gestützt hat, mittlerweile weggebrochen sind.
Wirtschaftswissenschaftler "lachen" mittlerweile über die Begründungen des OLG Braunschweig, wonach die Erbbauzinserhöhungen "rechtmäßig" sein sollen und "angeblich" der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechen würden.
Aussagen und vorgelegte Gutachten von Prof. Dr. Sibbertsen (Leibniz-Universität Hannover) und ebenfalls von Prof. Dr. Gabisch (Universität Göttingen) - diese liegen der LINKEN-Fraktion vor, bestätigen sehr deutlich, dass es den Gerichten an Sachverstand - bezogen auf die Einschätzung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung - mangelt.
Erbbaurechtsgeber, allen voran die Klosterkammer Hannover, wissen um die Umstände, sie wissen, dass besonders Rentner und Familien unter den ständigen Erbbauzinsanpassungen zu "leiden" haben.
Aber anstatt gemeinsam mit den Pächtern Lösungen zu finden, möchte die Klosterkammer das Problem weiterhin aussitzen - der wirtschaftlichen Interessen wegen.
Fragen:
1. Für welche Änderungen würden Sie sich zukünftig einsetzen?
2. Wie erklären Sie sich die Aussagen der Wirtschaftswissenschaftler, bezogen auf das Urteil des OLG Braunschweig?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Neuber,
zu Ihrer ersten Frage:
DIE LINKE hat sich im Landtag in enger Zusammenarbeit mit den Interessengemeinschaften der 17.000 Erbbauberechtigen auf Klosterkammer-Grundstücken in all´ den letzten Jahren engagiert dafür eingesetzt, daß sie nicht mehr wie das gegenwärtig geschieht überzogene Pachtzahlungen zu leisten haben.
Als einzige der im Landtag vertretenen Parteien haben wir dazu ein konkretes Gesetz eingebracht (Drucksache 16/5123), weil Appelle bei der Klosterkammer wenig bewirken. Wir sind der Meinung, daß es in einer Zeit, in der die Hypothekenzinsen extrem niedrig sind, unsozial ist, den Erbbauberechtigten erhöhte Erbbauzinsen abzuverlagen. Wir wollen mit dem Gesetz über die Möglichkeit, den Zinsanstieg zu begrenzen, auch eine Demokratisierung der Entscheidungsprozesse erwirken, indem die Klosterkammer ein Kontrollorgan erhält, in dem auch Erbbauberechtigte vertreten sind.
Zur zweiten Frage:
Das Urteil halte ich persönlich für sachlich verfehlt. Aber die Grundlage aller Rechtsverfahren sind die von den Parlamenten verabschiedeten Gesetze. Diese vor allem müssen so geändert werden, daß solche Urteile der Vergangenheit angehören und die Erbbauberechtigten nicht mehr zu einer Art Kultursondersteuer zum Erhalt von Kirchengütern herangezogen werden können - denn darum handelt es sich im ökonomischen Kern bei dieser Auseinandersetzung. Die Gesetze aber werden vom Parlament verabschiedet und im Falle der niedersächsischen Klosterkammer vom Niedersächsischen Landtag. Dort wollen wir in einer anderen Zusammensetzung, in der DIE LINKE ein starke Rolle spielen, endlich die notwendigen Gesetzesänderungen erzwingen und versprechen, daß wir das oben genannte Gesetz gleich nach dem 20. Januar wieder ins Parlament bringen werden.
Ich wünsche Ihnen und allen Erbbauberechtigten ein gutes neues Jahr 2013!
Manfred Sohn