Frage von Lothar h. • 03.04.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Als Gesetzgeber können wir lediglich Einfluss auf die Digitalisierung der gesetzlichen KV nehmen, private KV können sich dem anschließen.
Die Kritik an anderen Religionen oder Religionsgemeinschaften ist nicht strafbar
Die AfD setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Die AfD ist die Alternative für Arbeiter, für Menschen, die mit ihrer schweren Arbeit das Rad am Laufen halten.