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Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 22.04.2024

§ 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt (zivilrechtlich) das Recht auf gewaltfreie Pflege sowie Erziehung und lautet: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

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