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Lisa Paus
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Frage von Klaus-Dieter K. •

Sehr geehrter Frau Paus, wann wird die Herstellung, Verbreitung und der Besitz von Schriftgut verboten, in dem Kindesmisshandlung / "Züchtigung" verherrlicht und sogar dazu angeleitet wird ?

Seit über zwanzig Jahren haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.
Dennoch ist es bis heute erlaubt, dass in Deutschland Bücher vertrieben werden dürfen, die Eltern zur Kindesmisshandlung z.B mit der Rute anleiten.
Beispielhaft steht dafür das Buch „Wie man einen Knaben gewöhnt“ sowie dessen Nachfolger „Keine grössere Freude“. Erstmalig 2002 in Deutschland erschienen , wurde es mehrfach neu aufgelegt.
Hierzu der Neurobiologe Prof. Dr. Gerald Hüther von der Universität Göttingen:
"Was in diesem Buch empfohlen wird, ist eine Dressur über Schmerz und Angst. Wenn man so den Willen der Kinder bricht, dann erzeugt man willige Werkzeuge"
Absurder weise landet solche Schriftgut bis heute nur auf dem Index für jugendgefährdende Medien. Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern hat der Gesetzgeber richtigerweise verboten. Hier jedoch ignoriert der Gesetzgeber bis heute die Gefahr, die von solchem Schriftgut für Kinder in Deutschland ausgeht.

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