
Hier auf Abgeordnetenwatch stehe ich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis Gifhorn-Peine Rede und Antwort.
Hier auf Abgeordnetenwatch stehe ich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis Gifhorn-Peine Rede und Antwort.
Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Für mich steht die mit dem Heizungsgesetz verbundene Vermögensvernichtungszwang in keinem vertretbaren Verhältnis.
Das Demokratiefördergesetz wird noch verhandelt. Es wird ein Rahmengesetz. Programme bleiben weiter in der Zuständigkeit der Fachministerien.
Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.