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Marco Buschmann
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Frage von Christiane L. •

Für wann ist die Anpassung des Abstammungsrechts angefacht?

Guten Tag, Herr Buschmann,
mir würde Anfang 2024 eine Stiefkindadoption bevorstehen, da meine Frau dann unsere Zwillinge zur Welt bringen wird. Wenn die Reform im Abstimmungsrecht, wie ursprünglich geplant, im Herbst 2023 kommt, müsste ich diesen Weg nicht mehr gehen. Gibt es hier bereits einen konkreten Zeitplan für die nächsten Schritte bezüglich der Anpassung des Abstammungsrecht? Vielen Dank für eine Rückmeldung und beste Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird. Dazu haben wir auch bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490)

Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich alles Gute. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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