Frage von Matti S. • 12.01.2024
Antwort von Martin Pätzold CDU • 12.01.2024
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Zuständig sind die Gerichte
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.