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Claudia Wein
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Frage von Irene L. •

Info an Betroffene bei Funkzellenabfrage: sich an geltendes Recht zu halten, ist doch Pflicht?

Sehr geehrte Frau Wein,
bei netzpolitik.org findet sich heute die Information, dass eine nach StPO §101 geltende Verpflichtung, [ - von verdeckten Maßnahmen (wie Funkzellenabfrage) Betroffene im Nachgang zu informieren - ], nicht mehr eingehalten wird. Im Artikel liest es sich so, als hielte unser Regierungsteam das für verhandelbar, ob man sich an Gesetze und Weisungen der Datenschutzbeauftragten halte oder nicht. Sind Sie wirklich dieser Ansicht? Ist die Einhaltung des Rechts bei uns "verhandelbar" ? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Link zum Artikel: https://netzpolitik.org/2024/rolle-rueckwaerts-berlin-beendet-transparenz-ueber-funkzellenabfragen/

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Antwort ausstehend von Claudia Wein
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