Die Länge eines Gesetzgebungsverfahren variiert.
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Informationen zum Hessengeld erhalten Sie per Mail unter hessengeld@hmdf.hessen.de oder auf der Webseite https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld .
Der Hintergrund ist, dass nur Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf der Bundestagsseite veröffentlicht werden können. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird sich hierzu gerne mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, sobald die angeforderte Stellungnahme vorliegt.
Wir setzen uns für eine langristige Lösung ein, die ukrainischen Geflüchteten Schutz in der EU gewährt, was u.a. über eine Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie erreicht werden könnte.
Der Ausschussdienst wird Sie hierzu in Kürze schriftlich kontaktieren und Ihnen genauere Informationen zukommen lassen.
Die formale Prüfung läuft.