Warum dauern manche Gesetzgebungsverfahren so lange und andere sind schnell erledigt?
Warum dauert es über vier Jahre, ohne dass eine Ende in Sicht wäre, um die Besoldung auf den Boden der Verfassung zurück zu bringen aber gleichzeitig gelingt es innerhalb eines Jahres das Disziplinarrecht drastisch zu verschärfen. Manche sagen, dass in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung elementar ist. Warum gelingt es trotz erheblicher Zweifel hier das Gesetzgebungsverfahren so schnell abzuschließen und bei dem anderen gelingt es nicht? In beiden Fällen ist das Ziel doch die Achtung der Verfassung, oder? Finden sie, dass in der Gesamtschau dieser Situation, die Balance im Machtverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten ausgewogen ist?
Vielen Dank für eine Einschätzung.
Die Länge eines Gesetzgebungsverfahren variiert. Das liegt u. a. daran, dass unterschiedliche Akteure beteiligt und angehört werden. Gesetze unterscheiden sich voneinander.
Wir setzen uns in den Haushaltsberatungen dafür ein, dass Bundesbeamte eine amtsangemessene Besoldung erhalten. Neben der höchstrichterlichen Rechtsprechung geht es uns aber vor allem um die Wertschätzung gegenüber unseren Bundesbeamtinnen und -beamten.
Wann mit einer Anpassung zu rechnen ist, kann ich Ihnen aktuell aber nicht sagen.