Warum schaltet der Bundestag meine Petition nicht frei, dass auf gebührenpflichtige Auskünfte nach den Informationsfreiheitsgesetzen nicht zusätzlich zu den Gebühren noch Umsatzsteuer erhoben wird?
Meine Petition wurde am 14. Juni 2023 beim Petitionsausschuss eingereicht und unter der Nummer 152249 registriert. Sie findet sich inzwischen im Zusammenhang mit einer Anfrage beim Bundesministerium der Finanzen auch auf der Plattform „FragDenStaat“:
https://fragdenstaat.de/a/304929
Allerdings wurde die Petition bis heute im Petitionsportal des Bundestages nicht für Unterstützer freigeschaltet und ist dort auch nicht einzusehen.
Die Petition ist insbesondere für Hamburg relevant, weil nach dem hiesigen Transparenzgesetz zum Beispiel von der stadteigenen Hafencity Hamburg GmbH regelmäßig bei Anträgen auf Auskunft zusätzlich zu den recht happigen Gebühren noch Umsatzsteuer verlangt wird. Dabei ist dies in der Gebührenordnung zum Transparenzgesetz nicht vorgesehen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Nach Auskunft des Petitionsausschusses wird für die Veröffentlichung Ihrer Petition eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen benötigt, da im Hinblick auf die Anwendung EU-rechtlicher Regelungen des Art. 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeklärt werden muss, inwieweit bundesgesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten bestehen. Der Hintergrund ist, dass nur Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf der Bundestagsseite veröffentlicht werden können. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird sich hierzu gerne mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, sobald die angeforderte Stellungnahme vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann, MdB