Das Grundgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vorgezogener Neuwahlen vor. Dem muss die Bundeswahlleiterin gerecht werden.
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Dazu kann ich Ihnen aktuell keine belastbare Aussage geben, da wir noch immer an unserem Konzept für die Rente feilen
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir in absehbarer Zeit ein Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen beschließen.
Natürlich ist diese Möglichkeit im Grundgesetz vorgesehen. Allerdings würde dieses Verfahren eine eigene, stabile Mehrheit zur Wahl von Friedrich Merz erfordern, was ich angesichts der gegenwärtigen Sitzverteilung im aktuellen Bundestag genauso wenig sehe wie Abweichler bei SPD und Grünen.
Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Woche halte ich einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens für eher unwahrscheinlich. Eine zeitnahe Umsetzung in Baden-Württemberg erwarte ich daher ebenfalls nicht.
Aus diesem Grunde ist das Gesetz auch noch nicht beschlossen, sondern Beratungsgegenstand im Vermittlungsausschuss. Dieser hat zuletzt im Juni 2024 die Beratungen vertagt.