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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Felix B. •

Wie bewerten Sie die Aussagen des Bundeswahlleiterin dass eine Neuwahl im Januar unkalkulierbare Risiken berge?

Guten Tag Herr Wadephul,

Wie bewerten sie die aussagen von der Die Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand das die wahl für Januar zu "Dies könnte zu unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen, insbesondere auf Gemeindeebene, führen und Beschaffungsmaßnahmen faktisch kaum realisierbar machen.«" Aussage?

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ampel-aus-bundeswahlleiterin-warnt-vor-unabwaegbaren-risiken-bei-neuwahl-im-januar-a-7840f2b8-1de6-4bd0-b320-fbce39d505c2

Ebenso würden die Wahlvorbereitungen und der Wahlkampf in die Weihnachtszeit fallen, was für sie und die CDU als Christdemokraten eigentlich ein No-Go sein sollte.

Wie stellt die CDU sicher, dass das Wohl Deutschlands über den Interessen der CDU steht und ein optimales Wahl abgehalten werden kann

Mit freundlichen Grüßen

F.B

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und mich persönlich ist klar, dass der Bundeskanzler nach dem Scheitern seiner Ampel-Regierung, unverzüglich die Vertrauensfrage stellen und den Weg für vorgezogene Neuwahlen freimachen muss. 

Das Verfahren dazu beschreibt Art. 68 des Grundgesetzes. Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Mehrheit des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Zwischen dem Antrag des Bundeskanzlers und der Abstimmung im Bundestag müssen 48 Stunden liegen. Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, findet die Neuwahl nach Artikel 39 Abs. 1 S. 4 GG innerhalb von 60 Tagen statt.

Kurzum: Das Grundgesetz sieht die Vertrauensfrage vor, die zu jedem Zeitpunkt in einer Wahlperiode gestellt und verloren werden kann, wodurch die Möglichkeit einer vorgezogenen Neuwahl stets gegeben ist. Diese Möglichkeit muss von der Bundeswahlleiterin in Betracht gezogen werden. Angesichts der klaren Regelungen in unserem Grundgesetz, hat mich ihr Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz, in dem die Möglichkeit der Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen zu einem vorgezogenen Termin vorab angezweifelt wird, sehr irritiert.

Ich begrüße daher die Initiative meiner fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Bundeswahlleiterin in den Innenausschuss des Deutschen Bundestag zu laden, um den Sachverhalt aufzuklären und damit zusammenhängende offene Fragen zu beantworten. 

Bezüglich der Vorbereitungen für eine vorgezogene Bundestagswahl ist die CDU Schleswig-Holstein bestens aufgestellt. Am 15. November findet die letzte Nominierungsveranstaltung des CDU-Wahlkreiskandidaten für den Wahlkreis 9 (Ostholstein / Stormarn-Nord) statt. Auch programmatisch hat die CDU mit dem neuen Grundsatzprogramm und der Nominierung von Friedrich Merz zum Kanzlerkandidaten ein überzeugendes politisches Angebot an die Bürginnen und Bürger.

Krankenschwestern, Polizisten, Pflegekräfte sind auch an Feiertagen und Wochenenden im Einsatz. Aus der im Grundgesetz vorgegebenen Möglichkeit einer vorgezogenen Bundestagswahl leitet sich für die politischen Parteien die Verpflichtung ab, zu jeder Zeit den Bürgerinnen und Bürgern mit Kandidaten und Programmen rechtzeitig ein politisches Angebot zu machen. Zudem wäre an den Feiertagen natürlich Wahlkampfpause, womit die Weihnachtsruhe nicht gestört wird. 

Beste Grüße

Johann Wadephul

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