Frage von Manfred G. • 16.09.2024
Antwort von Alois Rainer CSU • 20.09.2024
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Zudem ist die rentenrechtliche Ungleichbehandlung von Müttern (und auch einigen Vätern) je nach Geburtsjahr des Kindes bzw. der Kinder schon lange ein Unrecht wogegen die Linke kämpft.
Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – trotz steigenden Lohns – im Verhältnis geringere Renten bekommen.
Ihre Anregung werde ich in meine Arbeit einfließen lassen
US-Sicherheitspolitiker und Analysten teilen die Auffassung, dass NATO Ausdehnung schädlich war
Katrin Göring-Eckardt hat sich schon wenige Tage nach der Wahl in Thüringen zum Wahlausgang und zu ihren Schlussfolgerungen daraus geäußert.