Wie in § 173 der Verwaltungsgerichtsordnung durch das Gesetz klargestellt wird, findet das Leitentscheidungsverfahren nach der Zivilprozessordnung auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit keine Anwendung
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Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – grundsätzlich verboten wird.
Die Energiewende ist ein gemeinschaftliches Projekt, und ich bin überzeugt, dass wir mit den richtigen Anpassungen alle Beteiligten auf diesem Weg mitnehmen können.
Ein Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes bleibt eine sehr hohe Hürde und wird als „Ultima Ratio", das letzte Mittel, betrachtet. Die Anforderungen an ein solches Verfahren sind mithin sehr hoch. Umso mehr muss ein Verbotsantrag meiner Meinung nach bestmöglich vorbereitet und juristisch wasserdicht sein.
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.
Mit dem von Ihnen angesprochenen Thema war ich - als Fachsprecherin für Stadtentwicklung, Wohnen, Verkehr und Sport - bisher nicht befasst. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, was die Grünen tun.