Sehen Sie wirklich keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit, auf politischer Ebene einen Sondertarif für den Betriebsstrom von PV-Anlagen durchzusetzen?
Sehr geehrte Frau Badum,
ich habe eben Ihre Antwort auf die Frage von Hans-Frieder K. vom 05.05.2024 gelesen. Ich selbst bin in der gleichen Lage. Wegen der PV-Pflicht in Baden-Württemberg war ich verpflichtet auf einem eigentlich dafür ungeeignetem Dach eine 5 kW PV-Anlage auf einem vermietetem Haus im Zuge einer energetischen Dachsanierung zu errichten.
Die Mieter sind an der PV-Anlage nicht interessiert, weshalb ich den Strom voll einspeise.
Wie bei Hans-Frieder K. bleibt wegen der Grundgebühr für den Stromanschluss praktisch keine Rendite für die 10.000 € Investition der PV-Anlage übrig.
Wenn ich Ihre Antwort auf Hans-Frieder K. Frage lese, dann habe ich den Eindruck, dass Sie dieses Anliegen nicht verstanden haben oder auch nicht beantworten möchten.
Was soll denn überhaupt Vermieter dazu motivieren auf deren Hausdächern eine PV-Anlage zu errichten?
Bitte denke Sie mal an Ihre Kernwählerschaft - die stoßen Sie damit heftig vor dem Kopf!