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Frage von Carsten K. •

Wird es die angekündigte Leitenscheidung des BGH auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit geben?

Das Ziel der angekündigten Gesetzgebung soll es sein, intere Gerichte in Massenverfahren zu entlasten.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/leitentscheidungsverfahren-bgh-bundesgerichtshof-gesetzentwurf-angenommen

Aktuell sehen wir Zehntausende Fälle und potenziell noch mehr in verschiedenen Rechtskreisen im Rahmen der amtsangemessenen Alimentierung. Gibt es Überlegungen, wie man hier als Beamter oder Soldat ebenfalls schneller zu seinem Recht kommen kann und vor allem auch wie das Recht nach der Norm Verwerfungen gegenüber der Politik auch effektiv durchgesetzt werden kann?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof werden wir die Justiz im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit von massenhaften Einzelklagen entlasten. Der Gesetzentwurf des BMJ wurde bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen. Er zielt auf die typische Problematik der Massenverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit ab, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht in gleicher Form auftritt. Wie in § 173 der Verwaltungsgerichtsordnung durch das Gesetz klargestellt wird, findet das Leitentscheidungsverfahren nach der Zivilprozessordnung auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit daher keine Anwendung. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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