Eine pauschale Unterstützung eines Antrages, dessen Inhalt noch nicht bekannt ist, ist im Sinne einer gewissenhaften Arbeit, auch gegenüber dem deutschen Bürger, nicht ratsam. Grundsätzlich tendiere ich dazu, einen solchen Antrag mitzutragen.
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Ich werde den Antrag über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ unterstützen. Da es in der Konsequenz um ein Parteiverbotsverfahren geht, welches richtigerweise hohen Hürden unterliegt, möchte ich meine Entscheidung gerne begründen.
Die AfD ist in weiten Teilen eine antidemokratische, menschenverachtende und stellenweise rechtsextremistische Partei, mit der es keine Zusammenarbeit geben kann und darf.
Ich habe mich jedenfalls dazu entschlossen, diesen Antrag in der jetzigen Form nicht formell zu unterstützen. Sollte der Antrag in den Bundestag eingebracht werden und es nach Ausschussberatung und Änderungen des Antrags zu einer Abstimmung kommen, halte ich mir eine Zustimmung noch offen - auch unter Abwägung bis dahin ggf. vorliegender weiterer Sachverhalte und Beweise.
Gleichzeitig bleibe ich als Jurist mit Blick auf ein Verbotsverfahren dabei: Die Hürden für das Verbot einer Partei sind ausgesprochen hoch - übrigens nicht ohne Grund.
Sollte es eine interfraktionelle Initiative zu einer Überprüfung der AfD geben, werde ich diese unterstützen