Unterstützen Sie den Antrag, ein Verbot der AfD durch das BVerfG überprüfen zu lassen?
Sehr geehrter Herr H.,
wir stimmen darin überein, dass Protagonisten innerhalb und im Umfeld der AfD eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen. In ihr sind Menschen organisiert, die ohne Zweifel die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die unserem Land auf Basis des Grundgesetzes seit 75 Jahren Sicherheit und Wohlstand gebracht hat, aus den Angeln heben wollen.
Die Hürden für ein Parteiverbot sind aber - zu Recht - hoch. Unter anderem zählt dazu, dass nicht nur einzelne Akteure, sondern die Partei als Ganzes diese Bestrebungen verfolgen muss.
Dafür den Beweis gerichtsfest zu führen, ist nicht trivial. Die Mittel dazu haben insbesondere die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen. Sie verfügen über die nötigen Ermittlungsbehörden. Diese müssen in dieser Frage voran gehen.
Der derzeit vorliegende Antrag aus der Mitte des Bundestags überzeugt mich daher aktuell nicht, weil der Bundestag aus sich heraus diese Beweisführung nur schwer herleiten kann. Natürlich mag durch ihn Bewegung bei diesem Thema entstehen und die Regierungen bestärkt werden, ihrerseits tätig zu werden. Notwendige Voraussetzung ist er dafür jedoch nicht.
Ich habe mich jedenfalls dazu entschlossen, diesen Antrag in der jetzigen Form nicht formell zu unterstützen.
Sollte der Antrag in den Bundestag eingebracht werden und es nach Ausschussberatung und Änderungen des Antrags zu einer Abstimmung kommen, halte ich mir eine Zustimmung noch offen - auch unter Abwägung bis dahin ggf. vorliegender weiterer Sachverhalte und Beweise.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller