Die angeführte Beurteilung des Gesetzes teile ich nicht. Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht wie genannt beeinträchtigt.
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Ein Parteienverbot ist das schärfste Schwert des demokratischen Rechtsstaats, um gegen Parteien und deren Anhänger vorzugehen, die darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Ein Parteiverbot ist ein Mittel gegen die Gefahr des Rechtsextremismus, aber eben nur ein Mittel. Ein Verbot alleine wird nicht ausreichen.
Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.
Dies würde den Populisten helfen sich weiter in die Rolle des Opfers zurückzuziehen und die eigenen Anhänger noch enger an die Partei zu binden.
Ich begrüße ein Parteiverbot der AfD, jedoch nicht allein durch den Bundestag, da verfassungsrechtliche Hürden bestehen. Staatliche Unabhängigkeit ist essenziel