Weshalb wurde im Bürokratieentlastungsgesetz eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen verabschiedet, obwohl dies die Strafverfolgung von Cum Cum Geschäften behindert ?
Sehr geehrter Herr Mirsch.
Vor ein paar Tagen hat der Bundestag beschlossen, dass die Aufbewahrungsfrist auf acht Jahren verkürzt wird. Die Verjährungsfrist für Steuerstrafverfolgung beträgt 15 Jahre. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden jetzt ins Leere laufen, denn Banken und beteiligte Betriebe können legal Beweise vernichten. Bei allem Wunsch nach Bürokratieentlastung leuchtet mir nicht ein, weshalb der Staat auf mögliche Einnahmen aus Strafen und Rückzahlungsverpflichtungen, ähnlich wie bei Cum Ex, verzichtet.
Für eine Erklärung durch Sie als Juristen und beteiligten, von mir gewählten Vertreter im Bundestag wäre ich dankbar.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich nachfolgend gern eingehe:
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat der Bundestag ein dringend benötigtes Gesetz beschlossen, das unsere Gesellschaft und Wirtschaft spürbar entlasten wird. Bürokratie, die als überholt, schwerfällig oder redundant empfunden wird, sorgt nicht nur für ein schlechtes „Betriebsklima“ in unserem Land, sondern wirkt sich real auf unser Wirtschaftswachstum aus.
Neben einer ganzen Reihe von anderen komplexen Fragestellungen, spielte auch die Kritik von Seiten der Finanzbehörden und Anti-Geldwäsche NGOs zu Aufbewahrungsfristen eine wichtige Rolle, die die Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion stark beschäftigt hat. Es sind ausdrücklich Aufbewahrungsfristen, die in dem Verfahren diskutiert und nun herabgesetzt wurden, nicht Verjährungsfristen – selbstverständlich wäre es niemals Position der SPD, diese zu verkürzen!
Erklärtes Ziel des BEG IV war es, ein möglichst großes Entlastungspaket für die Wirtschaft zu schnüren. Der Regierungsentwurf entlastete die Wirtschaft um ca. 950 Millionen Euro. Essenzieller Bestandteil hierfür war bereits in diesem Stadium die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Mit einem Entlastungsvolumen von mehr als 600 Millionen Euro jährlich hat die Regelung somit den wesentlichen Anteil daran, dem Gesetz Relevanz zu verleihen.
Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren. Diese Aufbewahrungsdauer wird allerdings von der Wirtschaft seit Jahren als unnötige bürokratische Belastung kritisiert. Das Gesetz sieht nun vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf acht Jahre zu verkürzen.
Die Fachpolitiker der SPD sind dabei gleichwohl ausdrücklich auf Hinweise eingegangen, dass die Ermittlung von Steuerkriminalität durch die Regelung erschwert werden könnte. Nach Rücksprache mit der Praxis wurde daher das Inkrafttreten der Regelungen für Steuerpflichtige, die der Aufsicht der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, um ein Jahr hinausgeschoben.
Außerdem hat die SPD in einem Änderungsantrag klargestellt, dass die Regelung keinen Einfluss auf bereits laufende Ermittlungsverfahren der Steuerkriminalität haben wird. Sofern Belege, Rechnungen, etc. Teil eines Ermittlungsverfahrens sind, sind sie Beweismittel und dürfen auch weiterhin nicht vernichtet werden. Sofern Sachverhalte noch nicht ermittelt sind, können sie unverändert von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden, da die strafrechtliche Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung weiterhin bei 15 Jahren liegt. Auch sind die Aufbewahrungsfristen abhängig von der steuerlichen Festsetzung. Hierdurch können sich die Aufbewahrungsfristen in der Praxis signifikant verlängern. Laufende Ermittlungsverfahren in der Steuerkriminalität werden somit weder beeinträchtigt noch erschwert.
Sehr geehrter Herr F., vor diesem Hintergrund komme ich deshalb zu einem anderen Ergebnis in der Beurteilung dieses Gesetzes. Es handelt sich um ein wichtiges Gesetz, um lähmende Bürokratie abzubauen und der Wirtschaft eine dringend benötigte Entlastung zu verschaffen, die neben finanziellen Ersparnissen auch emotionaler Art sein soll:
Als Politik sind wir meiner Ansicht nach damit beauftragt, der Wirtschaft klare Leitlinien und Spielregeln vorzugeben. Das darf aber nicht dazu führen, dass wirtschaftlicher Tatendrang und Unternehmergeist vom Staat durch lähmende Bürokratie beeinträchtigt oder sogar behindert wird. Um genau hier Tendenzen der letzten Jahre zu verbessern, setzt das BEG IV einen wichtigen Impuls. Dabei ist es der SPD gleichwohl trotzdem ein Anliegen, den Kampf gegen Steuerkriminalität nicht zu beeinträchtigen, weshalb wir entsprechend vorgenannte Anpassungen und Klarstellungen in das Gesetz verhandelt haben. So ermöglichen wir eine flächendeckende Entlastung redlich handelnder Unternehmen, während gleichzeitig auch weiterhin Steuerkriminalität effektiv bekämpft werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend mit meinem Schreiben und meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch