In der Praxis kommt es mitunter zu Abgrenzungsproblemen bei der Gemeinnützigkeit von Journalismus. Diese Abgrenzung wollen wir daher vereinfachen.
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Der Kernpunkt besteht darin, ob Journalismus überhaupt in den Bereich der Gemeinnützigkeit eingeordnet werden kann. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass Tätigkeiten selbstlos zum Nutzen der Allgemeinheit in materieller, geistiger oder sittlicher Hinsicht gefördert werden. Ob Journalismus diese Voraussetzungen erfüllt, erscheint mir unklar.
Die Anordnung eines sogenannten Anwendungserlasses fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Der Versuch, die Förderung des gemeinnützigen Journalismus per Erlass zu regeln, ist am Widerstand der Bundesländer gescheitert.
die SPD-Fraktion unterstützt die Interessen des gemeinnützigen Journalismus. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen und hoffe, dass es in den Gesprächen mit den Bundesländern zu einem Ergebnis im Sinne der Journalist:innen kommt.
Die GKV finanziert sich momentan nicht vollständig über die Beiträge der Einzahler. Häufig müssen Finanzierungslöcher durch staatliche Zuschüsse geschlossen werden. Voraussichtlich wird dieser Fall auch beim Bundesanteil des Übergangsfonds eintreten. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Somit wären auch PK-Versicherte an den Kosten beteiligt.