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Frage von Claudia W. •

Wie stehen Sie dazu, dass der geplante Anwendungserlass des BMF, der dem gemeinnützigen Journalismus Rechtssicherheit geben sollte, am 16.09.24 in einer Sitzung mit den Bundesländern abgelehnt wurde?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Anordnung eines sogenannten Anwendungserlasses fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Derartige Erlasse richten sich in erster Linie an die Finanzbehörden der Länder, die in Deutschland für die praktische Durchführung der Steuergesetze zuständig sind und bedürfen daher vorab einer entsprechenden Abstimmung mit den Bundesländern. Weitergehende Informationen können sicherlich beim BMF eingeholt werden.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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