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Maßgeblich für meine politische Arbeit ist der vom Bundesparteitag der CDU getroffene Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Linke und AfD
Die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktioniert anders und ist daher nicht Gegenstand der Reform. Ich halte es aber für sinnvoll hier in Zukunft nachzubessern und auch Anpassungen im Hinblick auf die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung neu zu bewerten und gegebenenfalls einzuführen.
Da die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, darf ich Sie gerne an Frau MdB Winkelmeier-Becker und Herrn MdB Dr. Röttgen weiterleiten.
Die Union hält an der solidarischen Beitragsfinanzierung fest!