Werden die zur Psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus unverzichtbaren Berufsgruppen entsprechend ihrer Fachdisziplinen in die Kommission für die Personalbemessung nach § 137n SGB V eingeladen?
auf die Stellungnahme der in der BAG Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus zusammenwirkenden Berufe aus Therapie und Sozialer Arbeit (vgl. http://www.bag-pva.de/pdf/2023_09_20_BAG%20PVA-Resolution.pdf ) zum KHVVG gibt es keine Rückmeldung aus dem BMG und dem Gesundheitsauschuss. Die an den Gesundheitsausschuss adressierte Stellungnahme vom 15.04.2024 ist dokumentiert unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1026128/5b25a784c5766bbc618d4d96d514fc43/20_14_0227_nicht-gel-Verbaende_KHVVG.pdf . Folgt die Einladung in die Kommission dennoch?
Sehr geehrte Frau P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Themen psychosoziale Versorgung und Krankenhausreform.
Psychotherapeutische, psychologische und psychosoziale Angebote müssen weiter ausgebaut und gestärkt werden, um eine bedarfsgerechte und faire Versorgung in ganz Deutschland zu ermöglichen. Das halte ich auch persönlich für ein sehr wichtiges Thema. Für einen bestmöglichen Ausbau und die Weiterentwicklung der Versorgung ist daher auch der Austausch mit Beteiligten und Fachkräften ganz entscheidend.
Unsere erst kürzlich verabschiedete Krankenhausreform, auch Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), bezieht sich allerdings ausschließlich auf somatische Häuser, die sich bisher allein durch DRGs finanziert haben. In diesen Fällen führen wir mit der Krankenhausreform eine ergänzende Vorhaltevergütung ein. Die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktioniert anders und ist daher nicht Gegenstand der Reform. Ich halte es aber für sinnvoll hier in Zukunft nachzubessern und auch Anpassungen im Hinblick auf die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung neu zu bewerten und gegebenenfalls einzuführen.
Ein weiterer für dieses Berufsfeld relevanter Erfolg, den wir Grüne mit der Krankenhausreform erreichen konnten, ist, dass im KHVVG nicht nur eine ärztliche Personalbedarfsmessung festgeschrieben wurde, sondern dass diese auch für andere Gesundheitsberufe eingeführt werden konnte.
Falls Sie weitere Rückfragen zur Krankenhausreform haben, wenden Sie sich gerne an mein Bundestagsbüro unter der folgenden E-Mail-Adresse: armin.grau@bundestag.de. Für spezifische Fragen zum Thema Psychotherapie möchte ich Sie gerne an meine Kollegin Kirsten Kappert-Gonther, MdB verweisen, bei der die parlamentarische Zuständigkeit für dieses Thema liegt. Ihr Büro erreichen Sie unter dieser E-Mail-Adresse: kirsten.kappert-gonther@bundestag.de.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Grau