Frage von Lisa H. • 26.06.2024
Antwort von Barbara Fuchs Bündnis 90/Die Grünen • 28.06.2024
Es geht darum, jetzt schnelle Unterstützung anzubieten und auch den Weg vorzubereiten für ein gutes und notwendiges Wolfs- und Bestandsmanagement.
Es geht darum, jetzt schnelle Unterstützung anzubieten und auch den Weg vorzubereiten für ein gutes und notwendiges Wolfs- und Bestandsmanagement.
Eine reine Wohnbebauung, die nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist im Grundsatz unzulässig, da andernfalls die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten wäre (Absatz 3 Nr. 7).
Das können Sie hier nachlesen: https://crm.fdp.de/node/3265?r=145
Es ist inakzeptabel, dass die Ressortabstimmung immer noch nicht abgeschlossen ist. Unsere Bundesbeamten haben eine verfassungsgemäße Besoldung verdient!