Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Joschua P. • 11.11.2007
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 11.11.2007 (...) "Wahlvieh" ist keineswegs ein "unschöner Begriff", sondern Menschenverachtung. Ich rede nicht mit Menschen, die andere Menschen verachten.Sie werden hinnehmen müssen, daß der vom Volk legitimierte Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anders entschieden hat, als Sie es für richtig halten. (...)
Frage von Martin O. • 11.11.2007
Antwort von Volker Wissing parteilos • 13.11.2007 (...) Die Zuständigkeit für die Erstellung so genannter Rasselisten liegt bei den Ländern. Der Deutsche Bundestag hat darauf keinen Einfluss. (...)
Frage von Martin O. • 11.11.2007
Antwort von Ralf Göbel CDU • 05.12.2007 (...) Die zum damaligen Zeitpunkt mehrfach erfolgten, teilweise tödlichen Übergriffe haben ein Handeln des Gesetzgebers notwendig gemacht. Das Leben und die Gesundheit anderer Menschen dürfen nicht durch gefährliche Tiere bzw. den verantwortungslosen Umgang ihrer Halter mit ihren Tieren gefährdet werden. (...)
Frage von Thomas N. • 11.11.2007
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 11.11.2007 (...) der Gesetzgeber hat nach jahrelangen, sorgfältigen Beratungen in Sachen Vorratsspeicherung entschieden. Sie sind in der Sache anderer Auffassung. (...)
Frage von Andreas G. • 11.11.2007
Antwort von Uwe Schummer CDU • 16.11.2007 (...) Trotzdem halte ich den Weg, gerade aus europäischer Sicht, für richtig, wenn entsprechende Qualifikationen vorhanden sind. Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte nicht mehr vorgesehen. Das komplexe Steuerrecht soll weiter den Steuerberatern vorbehalten bleiben. (...)
Frage von Lorenz K. • 11.11.2007
Antwort von Gabriele Fograscher SPD • 27.11.2007 (...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein muß. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. (...)