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Volker Wissing
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Frage von Martin O. •

Frage an Volker Wissing von Martin O. bezüglich Innere Sicherheit

Hundegesetze - Die sogenannten "Kampfhunde"

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

die BRD und die Bundesländer haben Gesetze zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen, nachdem ein schrecklicher Beißunfall passiert ist.
Schnell wurden pauschal ein paar Hunderassen als besonders gefährlich dargestellt - die sogenannten "Kampfhunde". Jedem Hundefachmann dreht sich der Magen um, wie der Begriff heute verwendet wird.
Die sogenannten "Kampfhunde" sind aber ein reines Medienprodukt. Die Pitbulls, Staffords und Co. und deren Besitzer sind seit dem schlimmen Beißvorfall mit Volkan sozusagen vogelfrei und zum Abschuss freigegeben. Es ist teilweise schon fast wie die Hexenverfolgung im Mittelalter.
In den Niederlanden ist es soweit gekommen, dass Hunde, die einem Pitbull ähnlich sehen und keinen Stammbaum haben, sofort eingezogen werden. Dann werden sie getötet. Würden Sie beispielsweise einen Boxer (Hunderasse) besitzen und nach Holland reisen würden, dann würde man ihnen den Hunde abnehmen und töten lassen, egal ob er lieb ist oder nicht.

Alle Hundeexperten und die vielen Studien über die Gefährlichkeit von Hunden sagen aus, dass ein Pitbull nicht gefährlicher oder aggressive als ein Golden Retriever ist und somit die Verfolgung dieser Rassen nicht gerechtfertig ist.

Was halten Sie davon?

Ich bitte Sie, sich für eine Abschaffung der Gefahrhundegesetze und der Rasselisten einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Oertel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Örtel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November 2007.

Die Zuständigkeit für die Erstellung so genannter Rasselisten liegt bei den Ländern. Der Deutsche Bundestag hat darauf keinen Einfluss. Initiativen zur Änderung entsprechender Regelungen können also nur von den Parlamenten bzw. Regierungen der einzelnen Länder ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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