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Frage von Martin O. •

Frage an Ralf Göbel von Martin O. bezüglich Innere Sicherheit

Hundegesetze - Die sogenannten "Kampfhunde"

Sehr geehrter Herr Göbel,

die BRD und die Bundesländer haben Gesetze zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen, nachdem ein schrecklicher Beißunfall passiert ist (Volkan).
Schnell wurden pauschal ein paar Hunderassen als besonders gefährlich dargestellt - die sogenannten "Kampfhunde". Jedem Hundefachmann dreht sich der Magen um, wie der Begriff heute verwendet wird.
Die sogenannten "Kampfhunde" sind aber ein reines Medienprodukt. Die Pitbulls, Staffords und Co. und deren Besitzer sind seit dem schlimmen Beißvorfall mit Volkan sozusagen vogelfrei und zum Abschuss freigegeben. Es ist teilweise schon fast wie die Hexenverfolgung im Mittelalter.
In den Niederlanden ist es soweit gekommen, dass Hunde, die einem Pitbull ähnlich sehen und keinen Stammbaum haben, sofort eingezogen werden. Dann werden sie getötet. Würden Sie beispielsweise einen Boxer (Hunderasse) besitzen und nach Holland reisen würden, dann würde man ihnen den Hund abnehmen und töten lassen, egal ob er lieb ist oder nicht.

Alle Hundeexperten und die vielen Studien über die Gefährlichkeit von Hunden sagen aus, dass ein Pitbull nicht gefährlicher oder aggressiver als ein Golden Retriever ist und somit die Verfolgung dieser Rassen nicht gerechtfertig ist.

Was halten sie davon?

Ich bitte sie, sich für eine Abschaffung der Gefahrhundegesetze und der Rasselisten einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Oertel

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Sehr geehrter Herr Oertel,

die Regelungen zur Haltung von so genannten Kampfhunden liegen in der Kompetenz der einzelnen Länder. Speziell die Listen der einzelnen Hunderassen, die als gefährliche eingestuft wurden, wurden von den Bundesländern verfasst und in Verordnungen erlassen. Einzig die Züchtung und Einfuhr wurde von Seiten des Bundes im „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu 2004 entschieden, dass das Einfuhrverbot verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, das Zuchtverbot jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Länder falle.

Die zum damaligen Zeitpunkt mehrfach erfolgten, teilweise tödlichen Übergriffe haben ein Handeln des Gesetzgebers notwendig gemacht. Das Leben und die Gesundheit anderer Menschen dürfen nicht durch gefährliche Tiere bzw. den verantwortungslosen Umgang ihrer Halter mit ihren Tieren gefährdet werden. Deswegen ist eine rechtliche Regelung dazu grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Ich stehe den Rasselisten aus den Ihnen genannten Gründen skeptisch gegenüber. Ich bin jedoch der Auffassung, dass bei gefährlichen Hunden – gleich welcher Rasse – der Staat eingreifen muss, um Gefahren abzuwenden, die von Hund und Halter ausgehen.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel