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Aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip leitet sich der Rechtsanspruch eines jeden Bürgers auf eine soziale Grundsicherung ab. Ein "bedingungsloses Grundeinkommen" wird durch den Staat in Form der Sozialhilfe gewährleistet.
Aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip leitet sich der Rechtsanspruch eines jeden Bürgers auf eine soziale Grundsicherung ab. Ein "bedingungsloses Grundeinkommen" wird durch den Staat in Form der Sozialhilfe gewährleistet.
Sehr geehrter Herr Hensel,
Sehr geehrter Herr Glismann,
Hallo,
Sehr geehrter Herr Sommer,
Hallo Matthias Mehldau,