![Jörg Rohde Portrait von Jörg Rohde](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/joerg_rohde_13.jpg?itok=HZNUDjpw)
(...) Gefordert sind hier Schule und Eltern gleichermaßen. Eine Tabuisierung, z.B. durch ein Verbot von Rauchen in Fernsehproduktionen, stellt keine Auseinandersetzung mit dem Thema dar und wird der Realität im Alltagsleben nicht gerecht. (...)
(...) Gefordert sind hier Schule und Eltern gleichermaßen. Eine Tabuisierung, z.B. durch ein Verbot von Rauchen in Fernsehproduktionen, stellt keine Auseinandersetzung mit dem Thema dar und wird der Realität im Alltagsleben nicht gerecht. (...)
(...) Beim Waffenrecht heißt dies eben, der Einzelne muss auf die Freiheit, bewaffnet im öffentlichen Raum herumzulaufen, verzichten, weil der Schutz des potentiellen Opfers auf körperliche Unversehrtheit hier höher wiegt. Im Übrigen schließen sich Rationalität und Emotionalität gerade im Ringen um politische Entscheidungen nicht aus. Die Fähigkeit, beides miteinander in Einklang zu bringen, haben allerdings insbesondere die weiblichen Politikerinnen. (...)
(...) So müssen diese, im Gegensatz zu vielen anderen ausländischen Pendants, gegen einen Beschuldigten nicht nur belastende Beweise, sondern auch entlastende Beweise ermitteln. Nicht umsonst trägen die Staatsanwaltschaften deshalb den Spitznamen "objektivste Behörde der Welt". Für den seltenen Fall, dass ein Staatsanwalt doch einmal den Eindruck der Befangenheit erwecken sollte, kann gegen diesen eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden. (...)
(...) Jedoch kann hier ein Verfahren auch ohne Strafantrag weiter betrieben werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Wann ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen ist, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. In den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) finden sich für die entsprechenden Vorschriften Anhaltspunkte, bei deren Vorliegen ein öffentliches Interesse gegeben ist. (...)
(...) In den letzten Jahren wurde ich immer wieder angesprochen wegen Stellungnahmen zur RAF und einzelnen Personen aus der RAF. Um nicht als reisender RAF-Experte zu enden, habe ich immer öfter Stellungnahmen und Kommentare sowie die Mitwirkung bei Sendungen zu diesem Thema abgelehnt. (...)
(...) insbesondere Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind auf das Schärfste zu missbilligen. Es wäre verfehlt anzunehmen, dass Jugendliche unter 14 Jahren gar nicht für ihre Taten belangt werden. Sie werden vielmehr über das Jugendamt sehr wohl zur Verantwortung gezogen. (...)