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Silke Stokar von Neuforn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Henning B. •

Frage an Silke Stokar von Neuforn von Henning B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,

bitte seien Sie so freundlich und rücken das nachfolgende Zitat, es stammt aus der Waffengesetzdebatte, genauer von Ihnen, für mich in den richtigen Kontext:

"Wir sind eine andere Bürgerrechtspartei."

Darf ich daraus schließen, dass es sich bei B90/Die Grünen um eine Partei der Bürgerrechte für diejenigen handelt, mit denen Parteimitglieder emotional konform gehen?

Mit Rationalität haben ja weder der Gesetzentwurf, noch Ihr Redebeitrag und ganz sicher nicht die Informationsgrundlage, auf der diese Gesetzesänderung basiert, etwas zu schaffen.

Mit freundlichem Gruß,

Portrait von Silke Stokar von Neuforn
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Blohm,

mein Satz: "Wir sind eine andere Bürgerrechtspartei" richtete sich in der Debatte zum Waffenrecht im Deutschen Bundestag direkt an die FDP.

Ich habe deutlich gemacht, dass eine Partei, die mit dem FDP-Innenminister Wolf in NRW die verfassungswidrige online-Durchsuchung zu verantworten hat, die in Niedersachsen ein Polizeigesetz mit einer verfassungswidrigen Telefonüberwachung verabschiedet hat, ein sehr eingeschränktes Verhältnis zu Bürgerrechten hat. Gerade die FDP ist klientelbezogen einmal für mehr Freiheit und dann wieder für enge Einschränkungen der Freiheit. Beim Verdacht auf Steuerhinterziehung lehnt sie die Kontenabfrage ab und setzt sich hier uneingeschränkt für das Bankgeheimnis ein, im Hamburger Wahlkampf forderte die FDP keinen Leinenzwang für Kampfhunde, sie stzt sich für freie Fahrt für rasende Bürger ein und fordert jetzt auch noch freie Waffen für freie Bürger. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vertreten einen ganzheitlichen Bürgerrechtsanspruch. Für uns gilt Freiheit in Verantwortung und zwar für alle. So gilt für mich das hohe Gut der Versammlungsfreiheit auch für die NPD, solange diese Partei nicht verboten ist.

Die Meinungsfreiheit genießen gerade auch die Menschen, deren Meinung mir zutiefst zuwieder ist. Wir haben gerade keine Verfassung, die nach guter oder schlechter Gesinnung unterscheidet. Die Würde des Menschen ist unantastbar und dieser höchste Grundsatz unserer Verfassung gilt eben auch für Straftäter und deswegen gibt es das absolute Folterverbot. Allerdings steht die Freiheit des Einzelnen immer in einem Konfliktverhältnis, wenn sie in die Freiheitsrechte des Anderen eingreift. Eine verantwortungsvolle und eben nicht ideologisch gebundene Bürgerrechtspolitik ringt hier um den Ausgleich. Sicherheit und Freiheit stehen in einem Konflikt und es muss immer wieder im Konkreten der Ausgleich gefunden werden. Beim Waffenrecht heißt dies eben, der Einzelne muss auf die Freiheit, bewaffnet im öffentlichen Raum herumzulaufen, verzichten, weil der Schutz des potentiellen Opfers auf körperliche Unversehrtheit hier höher wiegt. Im Übrigen schließen sich Rationalität und Emotionalität gerade im Ringen um politische Entscheidungen nicht aus. Die Fähigkeit, beides miteinander in Einklang zu bringen, haben allerdings insbesondere die weiblichen Politikerinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Stokar