(...) bei den gesetzlich geregelten Möglichkeiten zur Anordnung der Sicherungsverwahrung existieren es keine Regelungslücken. Inzwischen gibt es sogar die Möglichkeit, bei Straftätern, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen. (...)
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(...) Von einem solchen Vorschlag des Kollegen Edathy, den ich bisher nicht kannte, halte ich nichts. Generellen Vorgaben für die richterlichen Entscheidungen zur Strafzumessung verhindern, daß die Urteile dem Einzelfall gerecht werden. Deshalb sind sie abzulehnen. (...)
(...) eine Rechtsunsicherheit besteht keinesfalls. Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung, beide Begriffe werden zu Recht gleichbedeutend verwendet. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ bezog sich 1949 auf den aus damaliger Sicht vorläufigen Charakter dieser Verfassung für den Westteil Deutschlands. (...)
(...) Dies ist sinnvoll, da nur so ein sinnvoller Vergleich möglich ist. Auch unabhängig von der neuen Zählweise ist für die vergangenen Jahre – mit Ausnahme des Jahres 2007 – ein Anstieg rechtsextremer Straftaten gezählt worden. (...)
Berlin, 2. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Kemper,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 29. Dezember 2008.
Inhaltlich darf ich auf meine heutige Antwort auf eine Frage von Frau Kramer verweisen.
Berlin, 2. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Knuthsen,
die in Ihren Fragen vom 29. Dezember 2008 enthaltenen Unterstellungen weise ich zurück.