Frage an Sebastian Edathy von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
mit allergrößter Besorgnis und Verwunderung habe ich Ihre Stellungnahme im Hinblick auf sog. rechtsextreme Straftaten gelesen. Darf ich Ihre Aussagen dahingehend verstehen, daß Sie einer Gesinnungsjustiz das Wort reden, d.h. daß derjenige, der von Linken Kriminellen oder moslemischen Kriminellen zusammengeschlagen wird weniger schützenswert ist als derjenige, dem von Rechtsextremen gleiches widerfährt?
Oder, um es auf den Punkt zu bringen: gibt es in Ihren Augen also eine "gute Gewalt" - von Linken und Moslems - und eine böse und verachtenswerte Gewalt von Rechtsextremen?
MfG
Norbert Knuthsen
Berlin, 2. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Knuthsen,
die in Ihren Fragen vom 29. Dezember 2008 enthaltenen Unterstellungen weise ich zurück.
Inhaltlich darf ich auf meine heutige Antwort auf eine Frage von Frau
Kramer verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB