Frage an Sebastian Edathy von Wolfgang J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
gerne darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Zunahme der Rechtsextremen Straftaten wohl nicht unwesentlich mit der veränderten zählweise im Zusammenhang steht. Hierbei wird jegliche Antisemitische Straftat immer als Rechtsextrem gewertet, genau wie jegliche Schmiererei ( Runen, etc.) ohne Nachprüfung als solche gewertet wird.
Werden sie auch gegen rechtextreme ausländische Organisationen wie z.B. die Grauen Wölfe ( Türkisch ) vorgehen?
Im Übrigen, der in den Rollstuhl, oder ins Koma Geprügelte darf Bestrafung des Täters erwarten, egal aus welchem Grund.
mfg
Wolfgang Japes
Berlin, 2. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Japes,
Ihre Zuschrift habe ich gelesen.
Vergangenes Jahr hat sich die Innenministerkonferenz auf eine bundeseinheitliche Zählweise rechtsextremer Straftaten geeinigt. Dies ist sinnvoll, da nur so ein sinnvoller Vergleich möglich ist. Auch unabhängig von der neuen Zählweise ist für die vergangenen Jahre – mit Ausnahme des Jahres 2007 – ein Anstieg rechtsextremer Straftaten gezählt worden.
Ergänzend verweise ich auf meine Antwort vom heutigen Tage auf eine Zuschrift von Herrn Schwarzer.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages gehe ich nicht selbst gegen extremistische Bestrebungen in Deutschland vor, sondern trage Verantwortung für die (gesetzlichen und finanziellen) Rahmenbedingungen, die den deutschen Staatsschutzbehörden ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Verfassungsschutz in Deutschland beobachtet u.a. auch die „Grauen Wölfe“.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB