Frage an Hans-Christian Ströbele von Heinrich F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
was halten Sie von der Forderung von Herrn Sebastian Edathy (SPD), für rechtsextreme Gewaltstraftaten grundsätzlich keine Bewährungsstrafen zuzulassen?
Darf man bei gleich schweren Gewaltstraftaten das effektive Strafmaß von der politischen Ausrichtung des Täters abhängig machen, wenn die jeweiligen Opfer vergleichbar geschädigt wurden?
Aus welchen Gründen sollen Haßverbrechen, die von Rechtsradikalen verübt wurden, grunsätzlich schlimmer bewertet werden, als Haßverbrechen Linksradikaler oder solche von Migranten?
Über Haßverbrechen von Migranten gegen Deutsche werden meines Wissens keine öffentlich zugänglichen Statistiken geführt, eine objektive Einschätzung ist für mich daher schwierig.
Im Jahr 2007 wurden 1054 rechtsextreme Gewaltstraftaten mit fallender Tendenz verzeichnet, während 1247 linksextreme Gewaltstraftaten mit steigender Tendenz registriert wurden. Warum wird quer durch alle Parteien ausschließlich der Kampf gegen Rechtextremismus und nicht gleichermaßen auch der Kampf gegen den Linksextremismus forciert?
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Fast
Sehr geehrter Herr Fast.
Von einem solchen Vorschlag des Kollegen Edathy, den ich bisher nicht kannte, halte ich nichts. Generellen Vorgaben für die richterlichen Entscheidungen zur Strafzumessung verhindern, daß die Urteile dem Einzelfall gerecht werden. Deshalb sind sie abzulehnen. Milde Urteile mit Strafaussetzung zur Bewährung, die auch bei mir zuweilen auf Unverständnis stoßen, müssen in Kauf genommen werden, zumal ohne genaue Kennmtnis des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Bewertung immer problematisch bleibt.
Daß Haßverbrechen, die von Rechtsextremisten begangen werden, grundsätzlich schlimmer bewertet werden als die von Linksextremisten, kann ich nicht feststellen. Insofern teile ich Ihre Auffassung nicht.
Über Straverfahren und Verurteilungen gegen Migranten werden, soweit ich weiß, Statistiken in den Ländern geführt.
Mit freundliochem Greuß
Ströbele
Sehr geehrter Herr Fast.
Von einem solchen Vorschlag des Kollegen Edathy, den ich bisher nicht kannte, halte ich nichts. Generellen Vorgaben für die richterlichen Entscheidungen zur Strafzumessung verhindern, daß die Urteile dem Einzelfall gerecht werden. Deshalb sind sie abzulehnen. Milde Urteile mit Strafaussetzung zur Bewährung, die auch bei mir zuweilen auf Unverständnis stoßen, müssen in Kauf genommen werden, zumal ohne genaue Kennmtnis des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Bewertung immer problematisch bleibt.
Daß Haßverbrechen, die von Rechtsextremisten begangen werden, grundsätzlich schlimmer bewertet werden als die von Linksextremisten, kann ich nicht feststellen. Insofern teile ich Ihre Auffassung nicht.
Über Straverfahren und Verurteilungen gegen Migranten werden, soweit ich weiß, Statistiken in den Ländern geführt.
Mit freundliochem Greuß
Ströbele